Die Abteilung „Banken & Versicherungen“ ist eine nationale Anlaufstelle, die es uns ermöglicht, den regulatorischen Verpflichtungen des Eckert-Gesetzes bestmöglich nachzukommen.
Banken und Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Mittel bereitzustellen, um diejenigen zu identifizieren, die Anspruch auf inaktive Konten und ruhende Verträge haben. Bei der Suche nach ihnen können jedoch sowohl personelle als auch materielle Ressourcen versagen. Diese Aufgabe erweist sich aus folgenden Gründen als schwierig:
