Ihre Fragen, unsere Antworten
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Treuhandgesellschaft: 100 %
der geerbten Gelder
gesichert
Der Schutz des Erbes,
im Dienste der Erben.
Wir werden von jeder Person beauftragt, die ein direktes und berechtigtes Interesse an der Abwicklung eines Nachlasses hat: in der Regel von einem Notar, aber auch von einer Bank oder einer Lebensversicherungsgesellschaft, um die Erbfolge einer verstorbenen Person festzustellen.
Wir werden auch im Rahmen von erblosen oder herrenlosen Nachlässen tätig.
Unsere Aufgabe ist es, die Berechtigten bis zum 6. Grad ausfindig zu machen, wenn ein Nachlass ungewiss, unvollständig oder ohne gültiges oder vollstreckbares Testament ist, und während unserer Recherchen haben wir Sie als einen der nächsten Verwandten des Verstorbenen identifiziert.
Nachdem wir anhand unserer Recherchen Ihre Abstammung vom Verstorbenen festgestellt haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Als Spezialisten für Erbrecht bieten wir Ihnen außerdem an, Sie in Zusammenarbeit mit dem Nachlassverwalter zu vertreten, um Ihre Interessen im Rahmen der Vermögensverwertung und der Begleichung der Verbindlichkeiten bestmöglich zu wahren: Inventar, Bewertung, Validierung der Erbschaftserklärung und Einreichung bei der Verwaltung...
Die Recherche war nur die Spitze des Eisbergs, unsere Arbeit wird auch in der zweiten Phase der Nachlassabwicklung von großer Bedeutung sein und eine erhebliche Zeitersparnis ermöglichen.
Heutzutage ist es aufgrund der steigenden Scheidungszahlen, der Komplexität von Patchwork-Familien, der zunehmenden Mobilität der Menschen, der unterschiedlichen Namen innerhalb derselben Familie sowie der steigenden Lebenserwartung wesentlich schwieriger geworden, die Erben einer verstorbenen Person oder die Eigentümer einer Immobilie zu ermitteln.
Diese Aufgabe erweist sich für Notare oft als unmöglich, insbesondere weil Notare nicht in Genealogie und Erbenforschung ausgebildet sind.
Um erfolgreich zu sein, sind sowohl personelle als auch technische Mittel erforderlich.
Dank des Gesetzes vom 23. Juni 2006, das die Tätigkeit von Genealogen regelt, können wir Notare durch unser Netzwerk aus erfahrenen Forschern und unser nationales und internationales Vertriebsnetz unterstützen.
Sobald alle Erben wie Sie identifiziert und ausfindig gemacht wurden, kontaktieren wir sie und schlagen ihnen vor, einen Offenlegungsvertrag zu unterzeichnen.
Mit diesem Vertrag verpflichten wir uns, Ihnen Ihre Rechte am Nachlass des Verstorbenen zu sichern.
Eine Erbschaft umfasst mehrere wichtige Phasen:
- Übergabe der vollständigen Unterlagen an den Notar.
- Unterzeichnung der notariellen Urkunde
- Bestandsaufnahme und Schätzung der Immobilien
- Verkauf dieser Vermögenswerte nach Zustimmung der Erben
- Freigabe der Bankkonten, Lebensversicherungen
- Begleichung von Rechnungen, Schulden, Steuern, Darlehen,
- Unterzeichnung der Erbschaftserklärung
- Aufteilung der Gelder
- Genehmigung der Konten durch den Erben
- Überweisung der Gelder aus dem Treuhandkonto auf das Konto des Erben
Die Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet Sie in keiner Weise, die Erbschaft anzunehmen.
Erst wenn der Name des Verstorbenen und der Umfang des Nachlasses bekannt sind, können Sie in voller Kenntnis der Sachlage über die Erbschaft entscheiden.
Sie können sie dann annehmen oder ausschlagen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten Sie sich, den Genealogen mit einem Prozentsatz des Vermögens zu vergüten.
Im Gegenzug sind wir verpflichtet, Sie über Ihre Rechte in der Erbschaft des Verstorbenen zu informieren: Wir bestätigen die Abstammung und in welchem Umfang Sie als Erbe in Frage kommen.
Wenn Sie sich letztendlich entscheiden, die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie natürlich nichts bezahlen.
Sollte sich herausstellen, dass die Nachlassverbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen, übernehmen wir endgültig die Kosten (Reisekosten, Recherchen, Sicherungsrechnungen usw.), die unserem Unternehmen im Rahmen dieses Falles entstanden sind. Keine Erbschaft, keine Vergütung!
Wir werden uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bei den Modalitäten der Verzichtserklärung zu unterstützen, sobald wir über den defizitären Charakter der Erbschaft informiert werden.
Wenn die liquiden Mittel des Nachlasses dies nicht zulassen, strecken wir die für die Abwicklung des Nachlasses erforderlichen Kosten und die Sicherungsausgaben bis zur endgültigen Abwicklung des Nachlasses vor.
Unsere Vergütung wird auf der Grundlage des dem Erben zustehenden Anteils berechnet.
Es handelt sich um einen Prozentsatz, der je nach Verwandtschaftsgrad variiert und auf der Grundlage des Anteils des gefundenen Erben berechnet wird.
Diese Gebühren sind in unserem Vertrag angegeben.
Sobald die Erbschaft geregelt ist, können Sie persönliche Gegenstände des Verstorbenen wie Fotos und Familienerinnerungsstücke mitnehmen, sofern Sie uns so schnell wie möglich darüber informieren.
Für bewegliche Güter ist eine einstimmige Vereinbarung der Erben erforderlich.
Sie müssen sich nicht persönlich vor Ort begeben, wenn Sie dies nicht wünschen.
Wir können Sie dank einer Vollmacht vertreten und Ihre Rechte im Rahmen der Erbschaft bestmöglich wahren.
So werden wir in Ihrem Namen die verschiedenen Schritte der Nachlassabwicklung (Notartermin, Inventaraufstellung usw.) übernehmen und Sie über alle Schritte auf dem Laufenden halten und Ihre Zustimmung zu allen wichtigen Maßnahmen (Verkauf, Räumung usw.) einholen.
Haben Sie eine Frage? Wir sind für Sie da, kontaktieren Sie uns!